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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
HausHelden UG (haftungsbeschränkt)
Friedrichstraße 12 | 69198 Schriesheim | www.hausheldenservice.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HausHelden UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 12, 69198 Schriesheim (nachfolgend „HausHelden“ oder „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen rund um Immobilien.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen:
– Hausmeister- und Gebäudeservice (u. a. Treppenhausreinigung, Winterdienst)
– Gartenpflege und Außenanlagenpflege (u. a. Rasenpflege, Heckenschnitt, Bepflanzung)
– Allround-Handwerker und Kleinreparaturen (u. a. Montagearbeiten, Schlüsseldienst)
– Renovierungsarbeiten (u. a. Malerausgleichsarbeiten, Bodenverlegung, Komplettrenovierung)
– Entrümpelung und Entsorgung (u. a. Wohnungsauflösung, Sperrmüll, Containerservice)
– Sonstige Objektbetreuungs- und Serviceleistungen
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HausHelden stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen wie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nachfolgend keine gesonderte Differenzierung vorgenommen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Angebote von HausHelden sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch HausHelden oder mit Beginn der Leistungserbringung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
(2) Grundlage des jeweiligen Vertrags sind das individuelle Angebot von HausHelden sowie das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis- und Leistungsverzeichnis. Diese AGB gelten ergänzend.
(3) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt), sofern gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben ist.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den Regelungen des jeweils geschlossenen Einzelvertrags oder Angebots.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Hausmeister- oder Gebäudeserviceverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für HausHelden liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist oder die erforderliche Mitwirkung (§ 7) dauerhaft verweigert.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).
§ 4 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot von HausHelden. Je nach Vereinbarung erfolgt die Abrechnung:
– pauschal (Festpreis für einen definierten Leistungsumfang),
– monatlich (bei Dauerschuldverhältnissen), oder
– nach tatsächlichem Zeitaufwand und Materialverbrauch (Aufwandsabrechnung).
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind (Zusatz- oder Sonderleistungen), sowie anfallende Material- und Entsorgungskosten werden gesondert nach dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis oder nach Aufwand berechnet. HausHelden informiert den Auftraggeber hierüber vorab, sofern der Mehraufwand erkennbar erheblich ist.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist HausHelden berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Ersatz der tatsächlich entstandenen Mahnkosten geltend zu machen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist.
§ 5 Ausführung der Leistungen
(1) HausHelden erbringt die vereinbarten Leistungen mit qualifiziertem Personal und der gebotenen Sorgfalt gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden. Verzögerungen, die HausHelden nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Schlechtwetter bei Außenarbeiten, Lieferengpässe), berechtigen HausHelden zur angemessenen Verschiebung des Leistungstermins. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
(3) HausHelden ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei HausHelden.
(4) Anfallende Materialien, Geräte und Betriebsmittel werden von HausHelden gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Etwaige Materialkosten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen oder werden gesondert ausgewiesen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:
– freien und sicheren Zugang zu den betreffenden Objekten, Flächen und Räumlichkeiten zu gewähren (z. B. Schlüsselübergabe, Zugangscodes),
– vollständige und zutreffende Informationen über den Ist-Zustand und besondere Anforderungen zu erteilen,
– erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter (z. B. Eigentümer, Verwalter, Behörden) rechtzeitig einzuholen, sowie
– einen erreichbaren Ansprechpartner zu benennen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann HausHelden die hierdurch verursachten Mehrkosten gesondert berechnen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Minderung oder Schadensersatz wegen dieser Verzögerung besteht insoweit nicht.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Sicherheitsvorschriften und -hinweise, die für das jeweilige Objekt gelten, HausHelden mitgeteilt werden.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber HausHelden mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat HausHelden das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen (z. B. Reparaturen, Renovierungsarbeiten) 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Für reine Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit gesetzlich längere Verjährungsfristen gelten, bleiben diese unberührt.
(4) Keine Mängelrechte bestehen, wenn der Auftraggeber ohne Einwilligung von HausHelden an der erbrachten Leistung Veränderungen vorgenommen hat oder Mängel auf unsachgemäße Nutzung oder auf Materialien zurückzuführen sind, die der Auftraggeber selbst beigestellt hat.
§ 8 Haftung
(1) HausHelden haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HausHelden oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
(4) HausHelden ist für Beschädigungen an Gegenständen, Flächen oder Einrichtungen nicht verantwortlich, soweit diese auf mangelhafte, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind oder auf einen vorbestehenden Schaden, über den HausHelden nicht informiert wurde.
(5) Soweit die Haftung von HausHelden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Zwingende gesetzliche Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 9 Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt vorrangig per E-Mail (info@hausheldenservice.de) oder telefonisch (+49 06203 401 68 18). Reaktionszeiten können je nach Anfrage variieren; HausHelden strebt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an.
(2) Schriftform im Sinne dieser AGB ist erfüllt, wenn ein Dokument im Textformat (z. B. Brief, E-Mail) übermittelt wird, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich eigenhändige Unterschrift verlangt wird.
(3) Änderungen der Kontaktdaten sind der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Datenschutz
(1) HausHelden verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zur Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen sind der Datenschutzerklärung von HausHelden zu entnehmen, die unter www.hausheldenservice.de abrufbar ist.
(3) Daten werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Objektdaten, Zugangsdaten, Kundendaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, solange die Informationen nicht öffentlich zugänglich geworden sind.
§ 12 Vertragsstrafe / Wettbewerbsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter von HausHelden während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende nicht unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder in ein eigenes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann HausHelden eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters, höchstens jedoch 10.000,00 € je Einzelfall, geltend machen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HausHelden (69198 Schriesheim). Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, rechtlich wirksame Regelung.
(4) Änderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn sie zwischen HausHelden und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart werden. Das Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.
Stand Juni 2026
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